Urlaubsreise mit Auto und Wohnmobil – auch im europäischen Ausland ist einiges zu beachten

29.06.2023. Sommerzeit ist Urlaubszeit. In diesem Jahr sind das Auto und Wohnmobil für die Urlaubsreise weiterhin die Favoriten. Deshalb ist es für Autofahrer wichtig, sich schon im Vorfeld zu informieren, welche Gesetze sich im europäischen Ausland geändert haben oder neu hinzukommen. Denn Bußgeldbescheide werden in der Regel auch vom Ausland aus in Deutschland verfolgt. Darüber informiert jetzt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI).

„Bußgelder sind im europäischen Ausland meistens um einiges teurer als in Deutschland. Und Bußgeldbescheide werden von den deutschen Behörden auch zugestellt. Ausnahmen die nicht vollstreckt werden können sind zum Beispiel die Nicht-EU-Länder Großbritannien, Norwegen, Liechtenstein oder Schweiz, erklärt Jürgen Buck, Vorstand der GVI. Unabhängig davon ist man auf der Urlaubsreise auch gut beraten, sich an die Geschwindigkeitsvorschriften und Zuladungen zu halten. „Im europäischen Ausland ist man nicht zimperlich, wenn es um die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit und Überladungen geht. Kontrollen sind an der Tagesordnung und teuer. Wer beispielsweise in Norwegen 20 km/h zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt mindestens 585 Euro. Bei Überladungen in Luxembourg gibt es keine Toleranz. Die Strafe beläuft sich auf 74 Euro bis 5.000 Euro oder eine Freiheitsstrafe von acht Tagen bis ein Jahr“, warnt Jürgen Buck.

Achten sollten Reisende im europäischen Ausland auch auf die mitzuführende Sicherheitsausstattung, wie zum Beispiel Sicherheitswesten oder etwa ein zweites Warndreieck, das in der Türkei unbedingt mitzuführen ist.

Ausführliche Informationen und hilfreiche Tipps zur Urlaubszeit im europäischen Ausland finden Interessierte unter www.geldundverbraucher.de, im „Reisen Spezial“ der GVI.

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GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)

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