Zwangshaft gegen Ex-ICO-Treuhänder, savedroid AG erzielt Meilenstein

– Landgericht Bonn hat bis zu 6 Monate Zwangshaft gegen Herrn Rechtsanwalt Axel Hellinger festgesetzt

Frankfurt am Main, 26. März 2024 / IRW-Press / – Das Landgericht Bonn hat im zweiten Zwangsvollstreckungsverfahren bis zu 6 Monate Zwangshaft gegen den ehemaligen ICO-Treuhänder der savedroid AG, Herrn Rechtsanwalt Axel Hellinger festgesetzt, da er Kryptowährungen mit einem aktuellen Marktwert von mehr als 39 Millionen Euro rechtswidrig zurückhält. Damit hat die savedroid AG, eine 100%ige Tochtergesellschaft der Advanced Bitcoin Technologies AG (ABT, ISIN: DE000A2YPJ22), einen signifikanten Meilenstein zur Herausgabe der Kryptowährungsguthaben aus ihrem ICO (Initial Coin Offering) vom ersten Quartal 2018 erzielt. Herr Rechtsanwalt Axel Hellinger hat die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde gegen den Zwangshaftbeschluss einzulegen.

Im Rahmen der mit Hochdruck laufenden Zwangsvollstreckung des rechtskräftigen Urteils des Oberlandesgerichts Köln zur Herausgabe der Kryptowährungen vom Oktober 2021 hatte das Landgericht Bonn im ersten Zwangsvollstreckungsverfahren gegen den ehemaligen ICO-Treuhänder im März 2023 ein Zwangsgeld in Höhe von 25.000,00 Euro und ersatzweise Zwangshaft auf Basis eines Tagessatzes von 200,00 Euro festgesetzt, was in Summe insgesamt 125 Tagen Zwangshaft entsprochen hätte. Herr Rechtsanwalt Axel Hellinger hatte damals zwar sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt, das Oberlandesgericht Köln hatte diese jedoch zurückgewiesen und ferner keine Rechtsbeschwerde zugelassen. Bereits im Zuge der Zwangsvollstreckung dieses Zwangsgeldes war Haftbefehl gegen Herrn Rechtsanwalt Axel Hellinger erlassen worden, nachdem dieser der Vermögensauskunft ferngeblieben war. Die Haft wurde letztlich durch Zahlung des Zwangsgeldes im Januar 2024 abgewendet.

Weitere Details und Hintergrundinformationen zum Kryptowährungsherausgabeverfahren der savedroid AG gegen den ehemaligen ICO-Treuhänder finden sich in unseren beiden Ad-hoc-Mitteilungen vom 28. Oktober 2022: https://www.eqs-news.com/de/news/adhoc/advanced-bitcoin-technologies-ag-bundesgerichtshof-weist-nichtzulassungsbeschwerde-im-wallet-herausgabeverfahren-der-savedroid-ag-zurueck/1680939 sowie vom 15. Oktober 2021: https://www.eqs-news.com/de/news/adhoc/advanced-bitcoin-technologies-ag-savedroid-ag-gewinnt-auch-in-zweiter-instanz-den-rechtsstreit-im-wallet-herausgabeverfahren/1481499.

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