Reisekranken- gegen Auslandskrankenversicherung

Urlaub auf den Kanarischen Inseln: Krankenrücktransport und Versicherung

Ein gesetzlich versicherter Urlauber verbrachte seinen Urlaub auf den Kanarischen Inseln. Nach einigen Tagen erkrankte er an einer schweren Lungenentzündung, die beide Lungenflügel betraf. Der Hotelarzt vor Ort überwies ihn in die örtliche Klinik.

Da seine Familienmitglieder 3 Tage später nach Hause fliegen mussten, wandte er sich an seine Auslandskrankenversicherung seiner Kreditkarte. Im Kleingedruckten stand, dass ein Krankenrücktransport auf Kosten der Versicherung nur stattfindet, wenn vom Arzt bestätigt wird, dass eine ausreichende Behandlung vor Ort nicht möglich ist.

Der Satz im Kleingedruckten lautet: „Ausländischer Krankenrücktransport muss notwendig sein." Somit weigerte sich die Krankenversicherung, die Kosten für den Rücktransport in Höhe von ca. 17.000 Euro zu übernehmen. Die Begründung lautete, dass eine ausreichende medizinische Behandlung auch im Krankenhaus vor Ort auf den Kanarischen Inseln möglich ist.

Daher ist es wichtig, bei Abschluss einer Auslandskrankenversicherung darauf zu achten:

Der Krankenrücktransport sollte als medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport beschrieben sein. Dies bedeutet, dass er nicht nur notwendig, sondern auch vertretbar ist, um die bestmögliche medizinische Versorgung zu gewährleisten.
Lesen Sie das Kleingedruckte Ihrer Versicherungspolice genau durch, um sicherzustellen, dass Sie im Ernstfall gut abgesichert sind.

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