Videoüberwachung muss den Bestimmungen der DSGVO entsprechen

Videoüberwachung im Handel aber mit Vorsicht

Dieser Bericht wendet sich an den Einzelhandel aber auch an andere CCTV-Anwender, der sich der Videoüberwachung bedienen, um Eigentums- oder Gewaltdelikte zu verhindern. Mit der Anwendung dieser Technik kann der Anwender aber leicht große Probleme bekommen.

Videoüberwachung muss der DSGVO entsprechen

Eine Videoüberwachung ist ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte anderer Personen, deshalb muss stets ein berechtigtes Interesse des Betreibers vorliegen.

Bei einer Videoüberwachung aus Sicherheitsgründen müssen deshalb reale Anhaltspunkte für eine Gefahr für Leib, Leben oder Sachgüter vorliegen. Die Vorschriften stellen klar, dass ein rein subjektives Sicherheitsgefühl nicht mehr genügt, um eine Videoüberwachung zu rechtfertigen.

Keiner kümmert sich um die Videoüberwachung

Die Idee, einfach mal so eine Videoüberwachung installieren, ist bei vielen Betreibern immer noch da. Die meisten Betreiber haben den Artikel 82 DSGVO immer noch nicht begriffen. Die Beweislast für die Rechtmäßigkeit einer Videoüberwachung liegt immer beim Betreiber.

Der Datenschutz

So vorteilhaft diese Lösung ist es muss der Datenschutz beachtet werden. Der Beobachtete hat das Recht zu wissen was von ihm aufgezeichnet wurde, an wen die Daten gehen und was der Zweck der Aufzeichnung ist (Auskunftsanspruch nach § 34 Abs.1 BDSG).

Studien haben ergeben, dass im Einzelhandel und der Gastronomie kaum Kenntnisse über den Datenschutz vorhanden sind. Jede Videoüberwachung muss aber durch Hinweisschilder angezeigt werden. Dies kann durch Text oder eine Graphik sein und muss aufzeigen, wer verantwortlich für die Überwachung ist.

Vor dem Einsatz sollte man das Datenschutzgesetz zu Rate ziehen, um zu wissen was der Datenschutz verlangt und einen Datenschutzbeauftragten befragen. Erste Informationen sind hier zu finden: Deutsche-Datenschutzhilfe E.V. – Wir unterstützen Verbraucher gegen die totale Überwachung.

Was tun?

Probleme, im Vorfeld und dem Betrieb können vermieden werden durch das Einschalten von externen Beratern. In diesem Fall bieten sich unter anderem die IT-Spezialisten des bundesweiten IT-Service-Net an, Das IT-Service-Net führt auch vor-Ort Überprüfungen in den in Frage kommenden Betrieben durch, in Zusammenarbeit mit der Deutschen Datenschutzhilfe.

Ein Netz für IT-Spezialisten
Aufgrund der wachsenden Brisanz der Themen Sicherheit und Gesundheit verstärkt das Netz seine Reihen und bietet damit Chancen für Einzelkämpfer und Gründer.

An einer Mitarbeit Interessierte werden ausgebildet, um einen optimalen Service in der Zielgruppe der kleinen- und mittleren Unternehmen zu leisten. Weitere Informationen auf der Homepage des IT-Service-Net, hier kann zugleich auch das nächstgelegene Partnerunternehmen finden.

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