Außergerichtliche Streitbeilegung: DGA-Bau Jahreskonferenz

Streitlösung ohne Gericht: Darüber diskutiert die Baubranche auf der Jahreskonferenz zur Außergerichtlichen Streitbeilegung am Bau. Denn in einem zunehmend konfliktgeladenen Umfeld nimmt die Zahl und Intensität von Baustreitigkeiten kontinuierlich zu. Bauherren, Planungs- und Bauunternehmen sind täglich mit großen Herausforderungen konfrontiert, z. B.: Nachfrageeinbrüche im Hochbau, unsichere Finanzierung und drohende Insolvenzen, Bauzeitverzögerungen, steigende Baupreise und ein grassierender Fachkräftemangel.

Gerichtsverfahren zur Konfliktlösung sehen viele in der Bauwirtschaft Tätige als ineffizient an – zu teuer, zu langwierig und selten orientiert an dem Klärungsbedarf der Streitparteien, der häufig während der Bauzeit entsteht und zu Störungen im Bauablauf führt. Dennoch nutzen sie Alternativen wie Außergerichtliche Streitbeilegung (ADR-Verfahren) zu wenig. Oft fehlt es den Beteiligten an Know-how und Erfahrung, um das Erfolgspotenzial dieser ADR-Methoden zu erkennen. Wahlweise bietet die Außergerichtliche Streitbeilegung folgende Verfahren: Schlichtung, Mediation, Adjudikation, Schiedsgutachten, Schiedsgerichtsverfahren oder die Bereitstellung eines Dispute-Bords (planungs- und baubegleitendes Gremium).

Die DGA-Bau und BVM BauVertragsManagement unterstützen Unternehmen, die sich hier weiterbilden möchten – auf Konferenzen und mit der Weiterbildung zum zertifizierten Streitlöser und Wirtschaftsmediator.

Aus diesen Gründen ist Außergerichtliche Streitbeilegung besser als Gerichtsverfahren:

– Reduzierte Verfahrenskosten bei höheren Streitwerten,
– Branchenkenntnisse und Fachkompetenz der Streitlöser:innen
– kürzere Verfahrensdauer
– kurzfristige Lösung bei Streitigkeiten aufgrund von berechtigten bzw. nichtberechtigten Nachtragsforderungen
– Klärung bei Planungs- und Baumängeln und Ansprüchen aus Behinderungen und Bauzeitverlängerungen
– Feststellung von Mehrvergütungsansprüchen oder Abwehr und Vermeidung damit verbundener Rechtsunsicherheiten
– Lösung von Mehrparteienkonflikten, ggf. unter Einbeziehung der Haftpflichtversicherungen
– Vertraulichkeit der Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung
– Kooperation und Fortsetzung der Geschäftsbeziehung in der Zukunft.

Erfahren Sie mehr über Außergerichtliche Streitbeilegung und tauschen Sie sich mit Branchenakteuren aus! Die Jahreskonferenz findet am 29. November 2024 von 9:00 bis 17:00 Uhr in der Hessischen Landesvertretung beim Bund in Berlin statt.

Weitere Informationen finden Sie unter: Programm und Anmeldung zur DGA-Bau-Jahreskonferenz 2024.

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