Axa Reiserücktrittsversicherung zahlt gesundheitsbedingten Reiserücktritt wegen Bandscheibenvorfalls

Die Reiserücktrittsversicherung Axa Assistance Deutschland GmbH hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft Ersatz an einen Versicherten geleistet, der wegen eines Bandscheibenvorfalls seine Reise nicht antreten konnte.

Unser Mandant hatte für den Herbst 2022 über seine Miles & More Kreditkarte ein Hotel in Südtirol gebucht. Am Tag der Anreise erlitt er einen Bandscheibenvorfall und konnte daher die Reise nicht antreten. Unser Mandant beantragte daraufhin Leistungen bei der Reiserücktrittsversicherung der Miles & More Kreditkarte, der Axa Assistance Deutschland GmbH.

Leistungsablehnung durch die Reiserücktrittsversicherung Axa Assistance Deutschland GmbH

Diese lehnte in der Folge aber die Leistung mit der Begründung ab, dass unser Mandant nicht am Tag der Anreise, sondern erst am nachfolgenden Tag seinen Arzt aufgesucht hatte.  

Der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft.

Mandatsübernahme durch L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

Die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf, kam nach einer intensiven Prüfung des Falls zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war und legte dies gegenüber der Axa Assistance auch ausführlich dar.

Anerkenntnis durch die Axa Assistance Deutschland GmbH

Nicht einmal zwei Monate später war das Verfahren auch schon wieder beendet, weil die Axa Assistance zeitnah erklärte, den Schaden unverzüglich zu erstatten.

 „Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Ablehnung der Kostenübernahme durch die Versicherung aus unserer Sicht falsch war. Es war daher klar, dass die Axa Assistance ihre Entscheidung nicht aufrechterhalten konnte. Dass dies gleichwohl so schnell und unkompliziert erfolgte, lag natürlich im Interesse unserer Mandantschaft, die über die Zahlung sehr erfreut war“, zieht die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf, das Resümee aus dem Verfahren.

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

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