DKV Versicherung erkennt Krankentagegeldanspruch an und widerruft Berufsunfähigkeit

Die DKV Deutsche Krankenversicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft außergerichtlich den Krankentagegeldanspruch eines Versicherten anerkannt und die zuvor behauptete Berufsunfähigkeit widerrufen.

Der Versicherungsnehmer hatte seit vielen Jahren eine private Krankenversicherung. Diese beinhaltete eine Krankentagegeldversicherung. Mitte 2021 erkrankte er an einem Karzinom. Die DKV zahlte erst das versicherte Krankentagegeld, ließ dann aber zeitnah den Versicherten gutachterlich untersuchen.

Gutachten führt zur Leistungsablehnung

Der Gutachter der Versicherung kam zu dem Ergebnis, dass der Versicherungsnehmer nicht nur vorübergehend erkrankt, sondern dauerhaft berufsunfähig sei. Die Leistungen wurden daraufhin von der DKV eingestellt und der Krankentagegeld-Versicherungsvertrag beendet.

Mandatierung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

Der Versicherungsnehmer wandte sich hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf, kam nach einer intensiven Prüfung des Falls zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war. Rechtsanwältin Aylin Kempf begründete in der Folge gegenüber der DKV den Anspruch unseres Mandanten. Die DKV stellte sich gleichwohl noch quer, sodass noch weitere Korrespondenz erforderlich war.

Anerkenntnis durch die DKV

3 Monate später war das Verfahren aber auch schon wieder beendet, weil die DKV den Anspruch unseres Mandanten anerkannt hat. „Für unseren Mandanten war dies natürlich sehr erfreulich, weil er hierdurch wirtschaftlich abgesichert war. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies wieder einmal, dass eine fundierte und umfassende Fallbearbeitung zum Erfolg führt“, freut sich die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf.

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