Thema Familienrecht: Folgenreiche Falschangaben im Unterhaltsverfahren

Rechtsanwalt Christoph Wolters, Fachanwalt fuer Familienrecht, von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler RA GmbH, warnt vor Falschangaben im Unterhaltsverfahren.Das Oberlandesgericht Oldenburg hat mit Urteil vom 22.08.2017 (3 UF 92/17) folgenden Fall entschieden: Wer in einem Unterhaltsverfahren schummelt, riskiert seine an sich berechtigten Unterhaltsansprüche zu verlieren. So entschied das Oberlandesgericht Oldenburg, dass ein Mann seiner eigentlich unterhaltsberechtigten Frau keinen Trennungsunterhalt zahlen muss, da diese im Prozess die Ausübung eines Minijobs verschwiegen hat.

Dieser Beitrag wurde von Herrn Rechtsanwalt Christoph Wolters von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verfasst. Herr Rechtsanwalt Christoph Wolters ist seit Jahren Fachanwalt für Familienrecht und darüber hinaus zertifizierter Verfahrensbeistand. In seinem Tätigkeitsfeld als Fachanwalt für Familienrecht der deutschlandweit tätigen Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät und vertritt Herr Rechtsanwalt Wolters unsere Mandanten in sämtlichen Bereichen des Familienrechts, wie u.a. zum Thema Ehevertrag, Scheidung, Sorgerecht, Adoption, Unterhalt (einschließlich Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt und Kindesunterhalt), Schutz vor häuslicher Gewalt, sowie internationale Aspekte des Familienrechts.

Der Beitrag stellt keine anwaltliche Beratung dar und dient lediglich den Zwecken der Informationsmitteilung.

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Die Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Gräfelfing bei München ist eine deutschlandweit tätige Kanzlei in dritter Generation mit den Tätigkeitsschwerpunkten: Erbrecht, Immobilienrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht, Familienrecht, Betreuungsrecht, Stiftungsrecht, Arbeitsrecht, internationales Erbrecht und amerikanisches Kapitalanlagerecht mit dem Schwerpunkt Aktienrecht und Anlegerschutz.

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