Vergleich mit VRK Berufsunfähigkeitsversicherung

Die VRK Lebensversicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft mit ihrer Versicherungsnehmerin, die Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt hatte, einen Vergleich geschlossen.

Die Versicherungsnehmerin, von Beruf Erzieherin, erkrankte Mitte 2021 an einer mittelgradigen depressiven Episode. Sie beantragte daraufhin Leistungen bei ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung, der VRK Lebensversicherung, wegen Berufsunfähigkeit. Die Versicherung lehnte gleichwohl die Kostenübernahme ab.

Leistungsantrag bei der HDI Lebensversicherung wegen Berufsunfähigkeit

Der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Christian Luber, LL.M., M.A., übernahm in der Folge die Korrespondenz mit der Versicherung. Schließlich ließ die HDI den Versicherungsnehmer begutachten. Das Gutachten fiel zwar positiv aus, allerdings verweigerte die HDI gleichwohl das Anerkenntnis, weil sie davon ausging, dass der Versicherungsnehmer seine Erkrankung und seine Berufstätigkeit nicht wahrheitsgemäß dargestellt habe.

Vergleichsgespräche mit der HDI Lebensversicherung wegen Berufsunfähigkeit

Die HDI bot daraufhin einen Vergleich in niedrigerer sechsstelliger Höhe an. „Obwohl dieses bereits durchaus vertretbar war, gelang es uns in der Folge, dieses noch um fast 50 % zu erhöhen“, erläutert der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Christian Luber, LL.M., M.A.. Unser Mandant nahm dieses Angebot dann gerne an. „Für uns als Rechtsanwälte ist es erfreulich, dass die fundierte Fallbearbeitung erneut zu einem Erfolg geführt hat. Für unseren Mandanten war es vor allem wichtig, schnell eine Einigung zu erzielen, damit er sich voll auf seine Gesundung konzentrieren kann“.

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