Versicherungskammer Bayern: Außergerichtlicher 2/3-Vergleich mit Hausratversicherung wegen Wohnungseinbruch

Die Hausratversicherung Versicherungskammer Bayern hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft außergerichtlich 2/3 des entstandenen Schadens nach einem Wohnungseinbruch geleistet.

Im Herbst 2022 wurde bei unserem Mandanten zuhause eingebrochen. Hierzu verwendete der Täter den Wohnungsschlüssel unseres Mandanten, den er mittels Key-Scannings aus der Mittelkonsole des Fahrzeugs unseres Mandanten erlangt hatte. Unser Mandant beantragte daraufhin Leistungen bei seiner Hausratversicherung, der Versicherungskammer Bayern.

Leistungsablehnung durch die Versicherungskammer Bayern

Diese lehnte in der Folge aber die Leistung mit der Begründung ab, dass kein versicherter Vorfall vorläge. Der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft.

Mandatsübernahme durch L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M.,M.A., kam nach einer intensiven Prüfung des Falls zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war und legte dies gegenüber der Versicherungskammer Bayern auch ausführlich dar. Die Versicherung wandte daraufhin ein, dass der Wohnungsschlüssel nicht durch einen Raub oder Einbruch/Diebstahl entwendet wurde, sondern durch einen Trickdiebstahl, wobei das Auto wegen dem Abfangen des Funksignales nicht versperrt worden sei, sodass das Auto also nicht aufgebrochen worden sei. Rechtsanwalt Christian Luber erläuterte gegenüber der Versicherungskammer Bayern, dass bereits diese Unterscheidung falsch sei, es hierauf aber überhaupt nicht ankomme, weil die Versicherungsbedingungen nicht hinreichend differenzierten.

Vergleich mit der Versicherungskammer Bayern

Die Versicherungskammer Bayern bot schließlich einen 2/3-Vergleich und die Übernahme der Rechtsanwaltskosten an und verzichtete hierbei insbesondere auf die detaillierten Darstellungen der Schadenspositionen durch unseren Mandanten.

 „Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Ablehnung der Kostenübernahme durch die Versicherung aus unserer Sicht falsch war. Es war daher klar, dass die Versicherungskammer Bayern ihre Entscheidung nicht aufrechterhalten konnte. Dass das Verfahren gleichwohl so schnell und unkompliziert beendet werden konnte und ein Klageverfahren vermieden werden konnte, lag natürlich im Interesse unserer Mandantschaft, die über die Zahlung sehr erfreut war“, zieht Rechtsanwalt Christian Luber das Resümee aus dem Verfahren.

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