Thema Erbrecht: Im Testament kann ein Erblasser nicht einem Dritten überlassen den Erben zu bestimmen

Rechtsanwalt van Eimern von der Kanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler RA GmbH eist darauf hin dass im Testament ein Erblasser nicht einem Dritten überlassen kann den Erben zu bestimmen.Vor kurzem hat das Oberlandesgericht München in einem Beschluss vom vom 25.09.2023 (Az. 33 Wx 38/23 e) entschieden, dass ein(e) Erblasser(in) in einem Testament die Frage, wen er oder sie zum Erben bestimmen möchte, nicht davon abhängig machen darf, wer den/die Erblasser(in bis zum Tod pflegt. Nach den gesetzlichen Vorschriften darf ein(e) Erblasser(in) die Entscheidung, wer Erbe werden soll , nicht einem Dritten überlassen. Tut er oder sie es dennoch, ist das Testament unwirksam und es tritt gesetzliche Erbfolge ein.

Dieses Beispiel lehrt, dass man die Errichtung einer Verfügung von Todes wegen, z.B. ein Testament, stets einem „Profi", z.B. einem Fachanwalt für Erbrecht, überlassen sollte, sonst kann es eine böse Überraschung geben!

Dieser Beitrag wurde von Herrn Rechtsanwalt Thomas van Eimern von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verfasst. Herr Rechtsanwalt Thomas van Eimern ist seit Jahren Fachanwalt für Erbrecht und darüber Fachanwalt für Arbeitsrecht. In seinem Tätigkeitsfeld als Fachanwalt für Erbrecht der deutschlandweit tätigen Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät und vertritt Herr Rechtsanwalt van Eimern unsere Mandanten in allen außergerichtlichen als auch in allen gerichtlichen Erbrechtsverfahren.

Der Beitrag stellt keine anwaltliche Beratung dar und dient lediglich den Zwecken der Informationsmitteilung.

Sollten Sie Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Thomas van Eimern von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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