Technischer Totalschaden – das sollten Sie wissen | Gutachterix Ingolstadt

Einige Unfälle haben so starke Fahrzeugbeschädigungen zur Folge, dass eine Reparatur aus technischer Sicht nicht mehr möglich ist. In solchen Fällen spricht man von einem technischen Totalschaden. Dabei ist das Fahrzeug technisch gesehen irreparabel und fahruntauglich, sodass es nicht mehr im Straßenverkehr eingesetzt werden kann. Was solch ein technischer Schaden für Fahrzeugbesitzer bedeutet und was Sie alles wissen sollten, erklären die erfahrenen Kfz-Gutachter von Gutachterix Ingolstadt.

Bei einem technischen Totalschaden ist der Restwert gleich Null

Bei einem technischen Totalschaden ist der Restwert gleich Null, sodass Fahrzeugbesitzer den Wiederbeschaffungswert nach dem Unfall ausbezahlt bekommen. Von wem das Geld ausbezahlt wird, hängt von der Unfallschuld ab. Nach einem unverschuldeten Autounfall mit technischem Totalschaden erhalten Unfallgeschädigte von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung im Rahmen der Eintrittspflicht die Schadensposition. Bei einem selbstverschuldeten Totalschaden kommt die Vollkaskoversicherung für die Kosten auf und stuft Autofahrer in der Schadensfreiheitsklasse zurück. Oftmals erstatten Vollkaskoversicherungen innerhalb der ersten beiden Jahre nach dem Kauf des Fahrzeuges auch den Neuwert.

Gutachter für technischen Totalschaden beauftragen

Um einen technischen Totalschaden festzustellen, ist ein Gutachten notwendig. Die Sachverständigen von Gutachterix Ingolstadt raten zur Beauftragung eines unabhängigen und objektiven Gutachters, der mittels moderner Analyseverfahren alle technischen Schäden aufdeckt und in einem neutralen Schadengutachten dokumentiert. „Wir begutachten das Unfallfahrzeug bis ins kleinste Detail und ermitteln, ob das Auto aus technischer Sicht irreparabel und nicht mehr fahrtauglich ist“, so die Kfz-Gutachter. Das Unfallgutachten hat gleichzeitig auch eine beweissichernde Funktion und dient der Versicherung als Grundlage für die Regulierung des technischen Totalschadens.

Behalten oder Entsorgen? Das sollten Fahrzeugbesitzer mit Ihrem Auto machen

Bei einem technischen Totalschaden kann das Auto nicht weiter im Straßenverkehr genutzt werden. Daher macht es wenig Sinn, das Fahrzeug zu behalten. Auch ein Verkauf wird durch den nicht vorhandenen Restwert kaum möglich sein. Vielmehr empfiehlt sich eine fachgerechte Verschrottung des Wagens, für die Fahrzeugbesitzer verschiedene Möglichkeiten haben: Über einen Verwertungsbetrieb lässt sich das Fahrzeug mit technischem Totalschaden verschrotten und entsorgen. Auch Markenhändler nehmen das beschädigte Auto aufgrund der gesetzlichen Verordnung für Altfahrzeuge zurück und können die Entsorgung veranlassen. Hierfür ist es wichtig, dass der Wagen alle grundlegenden Bauteile enthält und Fahrzeughalter ihren Fahrzeugbrief mitbringen.

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Als KFZ-Gutachter mit Sitz in München verfügt Gutachterix über umfangreiche Erfahrung und Fachwissen im Bereich der Fahrzeugbewertung und Unfallanalyse. Mit einem Team von hochqualifizierten Experten bietet Gutachterix professionelle Dienstleistungen für die Bewertung von Unfallschäden, die Feststellung von Schadensumfang und Reparaturkosten sowie die Unterstützung bei Versicherungsansprüchen. Durch präzise Gutachten und transparente Kommunikation hilft Gutachterix seinen Kunden, gerechte Entschädigungen zu erhalten und den Prozess nach einem Unfall reibungslos zu gestalten.

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