Merkantiler Minderwert: Das sollten Sie über die Wertminderung wissen | Gutachterix München

Das Thema merkantiler Minderwert ist für Autobesitzer beim möglichen Schadensausgleich nach einem unverschuldeten Unfall relevant. Durch den Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug verliert das Auto trotz fachmännisch durchgeführter Reparatur dauerhaft an Wert. Nach dem Unfall wird der Wagen automatisch als Unfallfahrzeug eingestuft und hat im Vergleich zu einem gleichwertigen Auto ohne Unfallschaden einen niedrigeren Wert. Die Kfz-Gutachter von Gutachterix München haben große Expertise und langjährige Erfahrungen mit dem Thema der Wertminderung. Die Experten erklären, wie sich der merkantile Minderwert berechnet, wer den Schadensersatz zahlt und mit welcher Summe Unfallgeschädigte rechnen können, sobald die Schuldfrage eindeutig geklärt ist.

Kfz-Sachverständiger bestimmt Höhe der Wertminderung

Um den merkantilen Minderwert zu ermitteln, ist ein Kfz-Gutachten erforderlich. Der Sachverständige nutzt eine Berechnungsmethode mit verschiedenen Parametern wie Fahrzeugalter, Neupreis, Zeitwert, Gesamtreparaturkosten sowie Schadenhöhe und Ausstattung. Anhand einer Formel berechnen die Experten von Gutachterix München die merkantile Wertminderung und legen die Höhe in einem Gutachten fest. Bei einem unverschuldeten Unfall raten die Sachverständigen zu einem neutralen und unabhängigen Kfz-Gutachter, der die finanziellen Interessen der Unfallgeschädigten vertritt und alle Schadenpositionen vollumfänglich ermittelt.

Wann kein Anspruch auf merkantile Wertminderung besteht

Nicht immer haben Unfallgeschädigte einen Anspruch auf die merkantile Wertminderung. Wenn das Fahrzeug mindestens fünf Jahre oder älter ist, schließen viele Versicherungen die Schadensposition aus. Auch bei einer Betriebsleistung von mehr als 100.000 km übernehmen viele Haftpflichtversicherer den merkantilen Minderwert nicht und sehen eher eine Wertsteigerung durch die Instandsetzung. Wenn ein Unfallfahrzeug unrepariert verkauft wird, lässt sich die merkantile Wertminderung ebenfalls nicht beanspruchen. Darüber hinaus entfällt die Schadensersatzleistung bei einem Bagatellschaden bis 750 Euro. Und wenn das Fahrzeug bereits große Vorschäden aufweist, kann die Versicherung den merkantilen Minderwert ebenfalls ausschließen.

Unterschied zur technischen Wertminderung

Bei der Wertminderung unterscheiden die Sachverständigen wie Gutachterix München  zwischen einem merkantilen und technischen Minderwert. Eine technische Wertminderung bei einem Fahrzeug liegt bei technischen Beschädigungen nach einer qualifiziert erfolgten Reparatur wie beispielsweise Farbunterschiede in der Lackierung vor. Hierdurch lässt sich der optische Zustand nicht mehr vollständig wiederherstellen wie vor dem Unfall. Die merkantile Wertminderung impliziert einen Wertverlust trotz technisch einwandfrei durchgeführter Reparatur. Wer sein Unfallfahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt verkaufen möchte, wird laut den erfahrenen Sachverständigen von Gutachterix im Vergleich zu einem unfallfreien Auto immer einen geringeren Verkaufspreis bekommen.

Gutachterix München, Kfz Gutachter & Sachverständiger
Landsberger Str. 297
80687 München
muenchen@gutachterix.de
Tel: 089 904291260
Mobil: 0160 2060051
Öffnungszeiten: Mo-So: 7:00 – 22:30 Uhr

Veröffentlicht von:

Gutachterix

Landsberger Str. 297
80687 München
Deutschland
Telefon: 089 904291260
Homepage: http://www.gutachterix.de

Ansprechpartner(in): Tobias Brunner
Herausgeber-Profil öffnen

Firmenprofil:

Als KFZ-Gutachter mit Sitz in München verfügt Gutachterix über umfangreiche Erfahrung und Fachwissen im Bereich der Fahrzeugbewertung und Unfallanalyse. Mit einem Team von hochqualifizierten Experten bietet Gutachterix professionelle Dienstleistungen für die Bewertung von Unfallschäden, die Feststellung von Schadensumfang und Reparaturkosten sowie die Unterstützung bei Versicherungsansprüchen. Durch präzise Gutachten und transparente Kommunikation hilft Gutachterix seinen Kunden, gerechte Entschädigungen zu erhalten und den Prozess nach einem Unfall reibungslos zu gestalten.

Informationen sind erhältlich bei:

Pressekontakt:
B. Eng. Wahab Malik
Landsberger Str. 297
80687 München
Telefon: 08031 350 93 00
E-Mail: info@gutachterix.de
Web: https://www.gutachterix.de

Vorherige bzw. nächste Pressemitteilung: