Grundsteuererhöhungsspirale stoppen

Frankfurt/Wiesbaden, 7. Oktober 2024 – Anlässlich des Welttages des Wohn- und Siedlungswesens (Habitat-Tag) 2024 stellt der Eigentümerverband Haus & Grund das Grundsteuerranking 2024 vor. Dieses weist starke Unterschiede zwischen den zu zahlenden Beiträgen der Grundsteuer B in den 100 größten deutschen Städten auf. Das wird schon bei der Betrachtung der bundesländerspezifischen Durchschnitte deutlich: Während ein Hauseigentümer in den betrachteten Städten Bayerns jährlich durchschnittlich 419 Euro Grundsteuer zu zahlen hat, muss er in Hessen für ein vergleichbares Einfamilienhaus jährlich durchschnittlich 538 Euro und damit eine um knapp 29 Prozent höhere Grundsteuerbelastung tragen (vgl. Tabelle aus Methodenbericht, S. 3 im Anhang).

Hierzu Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen: „Mieter und Eigentümer haben in den vergangenen Jahren enorme Steigerungen bei den Nebenkosten hinnehmen müssen. Während in Sonntagsreden immer wieder bezahlbares Wohnen angemahnt wird, wurde eine Erhöhungsspirale der Grundsteuern in Gang gesetzt. Allein in diesem Jahr haben 119 der hessischen 421 Städte und Gemeinden die Grundsteuer B erhöht. Damit hat sich die Zahl der Hebesatzsteigerungen in Hessen verglichen mit 2023 mehr als verdoppelt. Die steigenden Grundsteuern sind nicht nur eine enorme Belastung für die Bürgerinnen und Bürger, auch die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes gerät durch den Anstieg zunehmend in Gefahr. Hessen hat sich mittlerweile von einem Land mit durchschnittlichen Steuersätzen zu einem Hochsteuerland entwickelt. In Verbindung mit einer der bundesweit höchsten Grunderwerbsteuern wird diese Entwicklung ein Hemmnis für den Wohnungsbau und hindert Familien zunehmend daran, Wohneigentum zu erwerben und sich damit eine wertvolle Altersvorsorge zu schaffen. Es ist daher höchste Zeit, dass diese Erhöhungsspirale endlich durchbrochen wird."

Forderung an Landesregierung nach einer Grundsteuerbremse
Die Bürger müssen von der Politik in ihren eigenen Kommunen erwarten können, dass sie die Kosten des Wohnens nicht treibt sowie mit der neuen Grundsteuer und dem Hebesatzrecht mit Bedacht umgeht. Denn schließlich, erinnert Ehrhardt, habe 2019 bei der Verabschiedung der Grundsteuerreform im Bundestag der damalige Bundesfinanzminister Olaf Scholz versprochen, dass die Umsetzung ohne zusätzliche Steuereinnahmen für die Kommunen erfolgen soll. „Leider haben viele Kommunen dieses Versprechen durch teils massive Erhöhungen im Vorfeld unterlaufen."

Ehrhardt: „Wir fordern die Landesregierung daher auf, eine Höchstgrenze für die Grundsteuer B in Form einer absoluten Obergrenze festzulegen. Die Möglichkeit der Festlegung einer solchen Grenze wird den Ländern ausdrücklich durch das Grundsteuergesetz des Bundes eingeräumt. Eine so gefundene Höchstgrenze würde die Steuererhöhungsspirale dämpfen und wäre zum Wohle von Mietern, Eigentümern und der hessischen Wirtschaft."

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