Bonusheft für Zahnersatz: 2024 schon zur Vorsorge gewesen?

Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen Zahnersatz mit 75 Prozent der Regelversorgung, wenn Versicherte die vergangenen zehn Jahre regelmäßig jedes Jahr zur Vorsorge in ihrer Zahnarztpraxis waren und dies im Bonusheft dokumentiert ist. Fehlt für 2024 noch ein Eintrag? Dann schnell einen Vorsorgetermin vereinbaren!

Das Bonusheft ist eine einfache Möglichkeit, durch regelmäßige Vorsorgen den Eigenanteil beim Zahnersatz deutlich zu reduzieren. Zudem tun Patientinnen und Patienten etwas für ihre Gesundheit. Denn regelmäßige zahnärztliche Kontrollen helfen, Krankheiten früh zu erkennen. So bleiben Zähne und Mund gesund. Nehmen gesetzlich Versicherte regelmäßig mindestens einmal im Jahr Vorsorgetermine bei ihrer Zahnärztin oder ihrem Zahnarzt wahr und dokumentieren dies mit dem Bonusheft, steigt der Zuschuss der gesetzlichen Krankenkassen zum Zahnersatz.

Sind im Bonusheft jährliche Zahnarztbesuche über fünf Jahre dokumentiert, beträgt der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen 70 anstatt 60 Prozent einer medizinisch ausreichenden Versorgung mit Zahnersatz (Regelversorgung). Können Patientinnen und Patienten über zehn Jahre jedes Jahr einen Zahnarztbesuch nachweisen, beträgt der Zuschuss der Krankenkasse zum Zahnersatz sogar 75 Prozent.

Versicherte selbst für Bonusheft verantwortlich
„Fehlt ein Zahnarztbesuch im Bonusheft innerhalb der letzten zehn Jahre mit einem wichtigen Grund, sollten sich die Patientinnen und Patienten mit ihrer gesetzlichen Krankenkasse abstimmen“, empfiehlt Dirk Kropp, Geschäftsführer der Initiative proDente e.V. „Dann liegt die Gewährung des Bonus bei Zahnersatz im Ermessen der Krankenkasse.“ Ohne besonderen Grund gilt die Bonusregelung für Zahnersatz nicht mehr. Der Bonus muss dann im Bonusheft für die Krankenkasse neu erworben werden. Wichtig zu wissen: Versicherte sind selbst für ein lückenlos geführtes Bonusheft verantwortlich!

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Publiziert durch PR-Gateway.de.

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