Familienzusammenführung: Kind muss zum Zeitpunkt des Antrags minderjährig sein
Luxemburg/Berlin (DAV). Für Flüchtlinge besteht in der Europäischen Union die Möglichkeit, im Rahmen der <a href=“https://familienanwaelte-dav.de/de/“>Familienzusammenführung</a> den Nachzug ihrer Kinder zu beantragen. Für diesen Familiennachzug müssen die Kinder bei Antragstellung minderjährig sein. Erreichen sie die Volljährigkeit während des laufenden Verfahrens, ändert das nichts an der …