EuGH-Urteil: Widerrufsrecht muss prägnant formuliert werden
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkt mit einem richtungsweisenden Urteil Verbraucherrechte: Beim Abschluss von Kreditverträgen müssen die vertraglichen Pflichtangaben und das Widerrufsrecht „klar und prägnant“ angegeben werden, so das höchste europäische Gericht in seinem <a href=“https://www.rueden.de/blog/immobilienrecht-blog/verbraucherfreundliches-eugh-urteil-widerrufsfrist-kreditvertrag/“>Urteil vom 26. März 2020</a>. Zahlreiche Verbraucherkreditverträge – darunter auch alte …